Marktordnung
Betreff: Marktordnung-Information
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Loretto hat in der Sitzung am 5. Juni 2000, eine Marktordnung festgelegt.
Im Hinblick auf die Vergabe von Standplätzen sowie die Gewährung von ausreichender Sicherheit für die Marktbesucher und Marktbeschicker wurden folgende Regelungen getroffen:
Vergabe von Standplätzen
Die Vergabe der Standplätze erfolgt im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen durch ihn bestellten Vertreter. Als Grundlage für die Vergabe von Standplätzen dient ein neu erstellter Plan für das Marktgebiet-Loretto. Anläßlich des am 15. August (Maria Himmelfahrt) eines jeden Jahres abgehaltenen Marktes kann der Marktbeschicker an diesem Tag während der Marktzeiten um Reservierung eines Standplatzes ansuchen . Gibt die Gemeinde dem Ansuchen um Reservierung eines Standplatzes statt, hat der Marktbeschicker das Recht, den in der Reservierung ausgewiesenen Standplatz am darauffolgenden 8. September (Maria Geburt) und 3. Sonntag im September (Sonntag nach Kreuzerhöhung, Kroatischer Sonntag) desselben Jahres sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt) des darauffolgenden Jahres, zu benutzen. Das Entgelt für die Reservierung ist sofort zu entrichten. Niemand hat ein Recht auf Reservierung eines Standplatzes.
Sicherheit
In Bezug auf die Gewährung von ausreichender Sicherheit wurde folgendes festgelegt:
Bei sämtlichen Standplätzen ist zu den gegenüberliegenden Standplätzen ein Abstand von mindestens 3,00 Meter einzuhalten. In den festgelegten Sicherheitszonen:
1. Im Bereich der gesamten “Kirchengasse“, auf der linken Seiten Richtung Stotzing
2. Im Bereich “Zum Hauptplatz“, auf der linken Seite von Richtung Leithaprodersdorf bis zum Haus Hauptplatz Nr. 1 ist nur eine Reihe von Standplätzen, zulässig.
3. Im Bereich der “Häuserfronten Hauptplatz 28 bis 30“, sind keine Standplätze zulässig
In der Sicherheitszone im Bereich “Zur Basilika“, sind zwei Reihen von Standplätzen unter genauer Einhaltung des mindest Abstandes von 3,00 m der gegenüberliegenden Standplätze, zulässig.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass folgende Waren oder Warengruppen:
- Lebensmittel
- alkoholische und nichtalkoholische Getränke
- Tischlerwaren
- Schlosserwaren
- Steinmetzwaren
nur aufgrund einer gesonderten Bewilligung der Marktgemeinde Loretto feilgeboten oder verkauft werden dürfen. ( Derzeit werden keine Standplätze für den Verkauf von Lebensmittel und Getränken mit der Möglichkeit des sofortigen Verzehrs vergeben)
4. Marktordnung – Festsetzung der Entgelte
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass das Entgelt gemäß § 15 der Marktordnung i.d.g.F. bei der Durchführung der Wallfahrtsmärkte am 15. August (Maria Himmelfahrt), 8. September (Maria Geburt) und am 3. Sonntag im September (Sonntag nach Kreuzerhöhung, Kroatischer Sonntag) für die Benutzung des Standplatzes und für die Reservierung des Standplatzes mit EUR 2,00/Laufmeter festgesetzt wird.
Die Reservierungen erfolgen jeweils am 15.8 des Jahres für ein Jahr (3 Kirtage).
Beispiel:
Standgröße 10 Laufmeter= € 20,- Reservierung.
Zusätzlich bei Benutzung des Platzes an den 3 Kirtagen je € 20,- pro Kirtag.
Wo seitens der Marktgemeinde keine Reservierungen vorgenommen werden gelangen lediglich die Benutzungsgebühr von € 2,- pro Laufmeter zur Verrechnung.
Die Einhebung der Gebühren erfolgen durch die Marktaufsicht am Markttag in der Zeit von 8- 17 Uhr.
Der Bürgermeister:
Markus Nitzky eh
Marktplan ist im Marktwesen ersichtlich.