Windelregelung
Windeltonne statt Windelsack für Pflegefälle
Seit Beginn der getrennten Sammlung im Burgenland entsorgt der Burgenländischen Müllverband (BMV) die zusätzlich anfallenden Einwegwindeln – bis zu einem gewissen Ausmaß – unentgeltlich. Diese Entsorgung wurde in allen bgld. Gemeinden bisher mittels Windelsäcken durchgeführt.
Ab 1.7.2017 treten folgende Änderungen in Kraft:
Familien mit Pflegefällen erhalten über schriftlichen Antrag, dem der Nachweis über den Pflegegeldbezug und die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit von Einwegwindeln anzuschließen sind, anstatt des 120l Restmüllsammelgefäßes (Normtonne) ein 240l Restmüllsammelgefäß zum Normtarif bis auf Widerruf zugewiesen. Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich zu melden. Diese Antrags- und Bestätigungsformulare sind in der Beilage angeschlossen und können ab anher abgerufen werden.
Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind gegen Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kindes 50 Stück Windelsäcke.
Um einen entsprechenden Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Windelsäcke zu haben, ist es notwendig, die Ausgabe auch entsprechend zu dokumentieren. Diesbezüglich ist das ebenfalls beiliegende Formular von der Gemeinde auszufüllen und bei Nachbestellung von weiteren Windelsäcken gemeinsam mit den Kopien der Geburtsurkunden und der Hauptwohnsitzmeldungen an den BMV zu retournieren.
Sollten die zugeteilten Windelsäcke nicht reichen, ersuchen wir, Restmüllsäcke zum Preis von € 3,- von der Gemeinde zu beziehen.
Allgemeines:
Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne!
Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat.
Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden
