Wasserzählerablese
Zur jährlichen Abrechnung der Wasserbezugsbebühr ist eine Ablesung Ihres Wasserzählers erforderlich. Sie werden daher gebeten den Zählerstand mit Stichtag 15.09. jeden Jahres bis zum 30.09. zu melden. Wir bitten Sie die Eintragung genau vorzunehmen, da für Ablesefehler der Liegenschaftseigentümer selbst haftet.
Die Gemeindeverwaltung dankt führ Ihre Mitarbeit.
Es besteht auch die Möglichkeit mittels Fax unter der Nummer 02255/8619 bzw. mittels diesem --> Onlineformulars <-- diese Mitteilung per Mail durchzuführen. Für die Durchführung dieser Meldung am Handy ist ein E-Mailaccount auf diesem erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung dankt für ihre Mitarbeit.
Der Bürgermeister:
Nitzky Markus eh