Wasserzählerablese
Zur jährlichen Abrechnung der Wasserbezugsbebühr ist eine Ablesung Ihres Wasserzählers erforderlich. Sie werden daher gebeten den Zählerstand mit Stichtag 15.09. jeden Jahres bis zum 30.09. zu melden. Wir bitten Sie die Eintragung genau vorzunehmen, da für Ablesefehler der Liegenschaftseigentümer selbst haftet.
Die Gemeindeverwaltung dankt führ Ihre Mitarbeit.
Es besteht auch die Möglichkeit mittels Fax unter der Nummer 02255/8619 bzw. mittels diesem --> Onlineformulars <-- diese Mitteilung per Mail durchzuführen. Für die Durchführung dieser Meldung am Handy ist ein E-Mailaccount auf diesem erforderlich.
Werter Hausbesitzer ! Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen ihren Wasserverbrauch, um etwaige große Wasserverbraucher bzw. Rohrbrüche ehebaldigst zu erkennen. Sollten überhöhte Verbräuche bestehen, so sind diese durch den Hausbesitzer zu tragen, sofern dieser Umstand nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Ebenso ist darauf zu achten das sämtliche Leitungen und Hähne in Ordnung sind. Diese müssen der ÖNORM entsprechen. Bei einem Wassergebrechen im Haus könnte es zu enormen Schäden kommen, wenn man im Haus nicht das Wasser abdrehen kann. Die Marktgemeinde Loretto ist Wasserlieferant bis zur Grundgrenze.
Die Gemeindeverwaltung dankt für ihre Mitarbeit.
Der Bürgermeister:
Nitzky Markus eh