Schülermindestzahl an Volksschulen
Werte Ortsbevölkerung !
In einem Schreiben am 2.4.2026 an die Landesregierung wurden Bedenken zum neuen Schulgesetz seitens der Marktgemeinde Loretto im Begutachtungsverfahren mitgeteilt. Die Schülerzahl (mindestens 10 Schüler) werden wir in den nächsten fünf Jahren noch aufweisen. Danach kann es zu Problemen für die Schulerhaltung kommen. Für unsere kleine Marktgemeinde sah ich es als Pflicht an auf diesen Umstand hinzuweisen. Noch 2018 gab die Landesregierung im Pflichtschulgesetz ein Bekenntnis zur Förderung dieser Kleinschulen ab und strich die Mindestschülerzahl.
Das Gesetz mit der neuen Mindestschülerzahl von zehn Schülern für Volksschulen wurde in seiner Vorlage am 25.6.2026 durch die Regierungsparteien beschlossen. Für kroatisch oder ungarisch sprachige Volksschulen gilt diese Schülermindestzahl nicht.
Infos und Schreiben im Anhang ersichtlich.
LG Bgm. Markus Nitzky