Impfvormerkungen für Gemeindebürger

Veröffentlicht am 24.01.2021
siehe

Impfvormerkung am Gemeindeamt

Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger!

Mit der Zulassung des ersten Covid-19 Impfstoffes haben der Bund und die Bundesländer endlich ein Mittel in der Hand, um aktiv gegen eine Ausbreitung der Covid-19 Pandemie vorzugehen. Da die Ressourcen an Impfstoff derzeit noch knapp sind, ist eine möglichst zielgerichtete Impfung wichtig. Daher hat das Land Burgenland parallel zum Impfplan des Bundes und entsprechend den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums eine Impfstrategie entwickelt, die in vier Phasen eingeteilt ist.

  • Für die erste Phase ist vorgesehen, dass neben BewohnerInnen und Personal von Altenwohn- und Pflegeheimen unter anderem RisikopatientInnen und über 80-jährige Personen die Injektion erhalten sollen.
  • In der zweiten Phase erhalten dann GesundheitsdienstleisterInnen, Angehörige von Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie die Bevölkerung über 70 Jahre die Impfung.
  • In der dritten Phase bekommen unter anderem das Personal in Gastgewerbe und Tourismus, der Einzelhandel sowie Personen im Alter über 60 Jahre die Möglichkeit zur Impfung.
  • Alle weiteren Burgenländerinnen und Burgenländer im Alter über 16 Jahren können sich in der vierten Phase kostenlos und freiwillig gegen CoViD-19 impfen lassen.

Wie lange die einzelnen Phasen dauern und wann die jeweiligen Bevölkerungsgruppen geimpft werden können, hängt von der Menge der vom Bund zur Verfügung gestellten Impfstoffdosen ab.

Wer sich impfen lassen möchte, kann sich über das elektronische Vormerksystem des Landes Burgenland für eine COVID-19-Schutzimpfung registrieren.

WICHTIG: Wann Sie die Möglichkeit zur Impfung erhalten, hängt NICHT vom Zeitpunkt Ihrer Vormerkung ab, sondern von dem Zeitpunkt, wenn entsprechend dem burgenländischen Impfplan und der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums genug Impfstoff für Ihre Personengruppe verfügbar ist. Es ist ausreichend, wenn Sie sich in den kommenden Wochen vormerken.

  • Das elektronische Vormerksystem für die COVID-19-Schutzimpfung finden Sie auf der Internetseite www.burgenland.at/coronavirus.
  • Dort können Sie sich für eine Schutzimpfung vormerken.
  • Sie können aber auch andere Personen für die COVID-19-Schutzimpfung vormerken.
  • Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie ihre Vormerkung von Familienangehörigen oder Vertrauenspersonen vornehmen lassen.
  • Sie werden dann per E-Mail informiert, sobald genügend geeigneter Impfstoff für Ihre Alters-/Berufs-/Risikogruppe zur Verfügung steht.

Als Gemeinde bieten wir allen, denen es nicht selbst möglich ist bzw. wo Angehörige dies nicht durchführen können, sich für die Impfung vormerken zu lassen, das Service an, die Vormerkung für sie vorzunehmen und sie in der notwendigen Abwicklung von bürokratischen Handlungen zu unterstützen.

Unsere MitarbeiterInnen stehen diesbezüglich während den Amtsstunden gerne zur Verfügung. Halten sie für ihre Vormerkung ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Für Hilfestellungen und Anliegen steht Ihnen das Gemeindeamt jedenfalls gerne unter 02255/8260 zur Verfügung.

Liebe Grüße

Bgm. Markus Nitzky